Nachlassplanung
Eine rechtzeitige und geordnete Nachlassplanung gewinnt vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung immer mehr an Bedeutung. Für Unternehmer und Unternehmen darf die Nachlassplanung kein Tabu sein. Deshalb widmet sich die Kanzlei Peter Kümmel, Stuttgart, verstärkt diesem brisanten Thema und berät Unternehmen bei der Nachlassplanung und im Erbrecht.
Mit dem Tod eines Menschen geht der gesamte Besitz auf andere Personen über, ob auf eine oder auf mehrere spielt hier eine gering tragende Rolle. Besonders erhebliche Vermögen spielen in der Nachlassplanung und im Erbrecht eine tragende Rolle, denn die im Erbe anfallende Steuer ist abhängig vom jeweiligen Verwandtschaftsgrad des jeweiligen Erben ab.
Um Schenkung- bzw. Erbschaftssteuer bei einer Nachlassplanung zu minimieren oder vollständig einzusparen, ist eine kluge Nachlassplanung auch mit Berücksichtigung aller damit verbundenen ertrag- steuerlichen Konsequenzen beim Schenker/Erblasser und beim Erwerber erforderlich. Für denjenigen, der seinen Erben Steuern einsparen will, ist die Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen deiner vorweggenommenen Erbfolge ein nicht zu vernachlässigender der richtige Weg bei einer Nachlassplanung.
Generell sollte in der Nachlassplanung geregelt werden, wer im Todesfall das Vermögen erhalten soll, ob einzelne Personen oder verschiedene Personen erben sollen, wird in der Nachlassplanung festgelegt. Wichtig ist es oft auch im Rahmen der Nachlassplanung eine Person, der Sie vertrauen, festzulegen, welche sich um Ihren Erbfall kümmern soll, hiermit ist zum Beispiel das Aufteilen des Vermögens gemeint, das von der jeweiligen Person vollzogen wird.
Wer als Erblasser sein Vermögen an seine Erben weitergibt, sollte im Rahmen der Nachlassplanung vorbereitet sein. Verschaffen Sie sich mit Unterstützung Ihres Steuerberaters bei der Nachlassplanung einen Überblick über die künftigen Steuerlasten. Beim Verfassen von Testamenten im Zuge einer Nachlassplanung durch Ihre Steuerkanzlei kann über Hinweise auf entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten die finanzielle Steuerbelastung reduziert werden. Werden Unternehmen vererbt, sind die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse Ihrer Steuerkanzlei gefragt.
Am Anfang jeder Nachlassplanung steht die Frage des richtigen Nachfolgers. Ist in der Familie keine geeignete Person vorhanden, so kommen auch Angestellte des Unternehmens oder auch ein externer Nachfolger in Betracht. Sofern die Nachlassplanung in der Familie stattfindet, ist es üblich, dass der Firmeninhaber testamentarisch dem Nachfolger das Unternehmen in vollem Umfang übergibt und damit kein Übergang auf einzelne Erben über eine Erbengemeinschaft stattfindet, da sonst eine Zersplitterung und damit die Handlungsunfähigkeit des Unternehmens eintreten kann.
