Immobilienbesteuerung
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wirft die Immobilienbesteuerung komplizierte und mitunter existenzielle Fragen auf. Die Experten der Kanzlei Peter Kümmel beantworten alle Fragen in Sachen Immobilienbesteuerung kompetent und zuverlässig. Darüber hinaus bieten wir als Steuer- und Unternehmensberater ein breites Leistungsspektrum für Unternehmen aller Branchen.
Der Erwerb einer Immobilie stellt für viele Mandanten eine der größeren Investitionen dar, die sie in Ihrem Leben tätigen. Gerade deshalb gilt es hier relevante wirtschaftliche und steuerliche Aspekten der Immobilienbesteuerung im Vorfeld zu erläutern. Daher bieten wir Ihnen an, sich bei uns über die Vor- und Nachteile der bestehenden Möglichkeiten der Immobilienbesteuerung aus steuerrechtlicher Sicht informieren zu lassen.
Die Immobilienbesteuerung beim Privatvermögen und beim steuerlich zu berücksichtigen Betriebsvermögen ist ein umfassendes Themengebiet. Dabei ergeben sich Fragestellungen, die über die Ermittlung der Mieteinnahmen über die Ausgaben für das Objekt hinausgehen. Die persönliche Entscheidung, ob eine Immobilie dem Privatvermögen zugeordnet wird oder eine Überführung in das Betriebsvermögen als sinnvoll eingeplant ist, sollten Sie mit der Steuerkanzlei Peter Kümmel in Stuttgart beraten, denn damit sind Konsequenzen sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen der Immobilienbesteuerung verbunden.
Ihre Kanzlei Peter Kümmel berechnet mit Ihnen unter Berücksichtigung der Immobilienbesteuerung gern den Vorteil einer Investition in eine Immobilie. Dabei erstellt die Kanzlei für Sie eine Rentabilitätsprognose vor und nach Steuern. Besitzen Sie bereits eine Bestandsimmobilie, dann sollte sich diese Immobilie für Sie auch rechnen. Haben Sie bei der Finanzierung die Bewirtschaftungskosten und mögliche Leerstände berücksichtigt? Ist Ihre Immobilie angepasst an die aktuellen Finanzierungsangebote optimal finanziert? Ist eine Umfinanzierung sinnvoll? Auch wenn Sie hier in allen Punkten gut aufgestellt sind unterstützen wir Sie gern im Zusammenhang mit der Immobilienbesteuerung.
Bei allen Immobilien, Grundstück, Eigentumswohnung, Mietshaus oder gewerbliches Immobilienobjekt kassiert das Finanzamt bei der Immobilienbesteuerung mit. Die Frage nach dem für meine Mandanten optimalen Immobilienobjekt setzt eine gründliche Analyse der Vermögensverhältnisse voraus. Als Steuerkanzlei verfügen wir über die notwendige Erfahrung und umfangreiches Wissen zur Immobilienbesteuerung. Gerne beraten wir Sie in allen Fragen zu Ihrer Immobilienbesteuerung.
