Erbrecht Stuttgart
Durch die demographische Entwicklung rückt das Erbrecht immer mehr in den Fokus. Für familiengeführte kleine und mittelständische Unternehmen stellt die Nachfolgeregelung einen ganz entscheidenden Einschnitt dar. Bei der Nachfolgeregelung gilt es, die Vorgaben des Erbrechts einzubeziehen. Unsere Kanzlei in Stuttgart berät Sie auch in Fragen des Erbrechts und hilft Ihnen, die Existenz Ihres Unternehmens zu sichern.
Leider entstehen wegen der fehlenden Einrichtung eines Testaments ungeahnte Nachteile beim Erbrecht. Gerade in einem Unternehmen verhindert eine rechtzeitige Verteilung des Nachlasses die später teuren und langandauernden Prozesse und Streitigkeiten.
Im privaten wie im geschäftlichen Bereich gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten von Verträgen im Erbrecht.
Für ein Unternehmertestament gelten nicht die selben Regeln wie für eine Nachfolgeregelung im privaten Bereich. Das Interesse des Unternehmers im Erbrecht liegt in der Erhaltung seines Unternehmens und das erfordert ein hohes Maß an gestalterischer Überlegung durch Ihre Steuerkanzlei in Stuttgart. Während im privaten Bereich beim Erbrecht die gerechte Verteilung an mehrere Erben im Vordergrund steht, sollte das Testament des Unternehmers im Erbrecht den Übergang und die Weiterführung des Unternehmens im Rahmen einer Beratung mit Ihrer Steuerkanzlei in Stuttgart sicherstellen.
Der Tod eines Unternehmers führt oft für das Unternehmen zu einer existenzbedrohenden Krise. Viele Unternehmensinsolvenzen sind auf eine mangelhafte oder nicht vorhandene Vorsorge im Hinblick auf den Übergang des Unternehmens auf die nächste Generation zurückzuführen. Da ein Todesfall auch unvorhergesehen eintreten kann z.B. durch einen Verkehrsunfall, sollte frühzeitig an eine Regelung zum Erbrecht bei der Unternehmensnachfolge in Stuttgart gedacht werden. Nehmen Sie die rechtzeitige Hilfe durch Ihre Kanzlei in Stuttgart bei der Gestaltung eines Testaments im Erbrecht durch Ihre Kanzlei in Stuttgart in Anspruch.
Bei einer Erbschaft werden Steuern für die Erben fällig. Wie hoch diese Steuern beim Erbrecht sind, richtet sich im wesentlichen nach dem steuerlichen Wert des geerbten Vermögens und nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben, sprechen Sie dazu Ihre Steuerkanzlei in Stuttgart an. Wird ein Teil oder der gesamte Nachlass bereits zu Lebzeiten des Erblassers an die zukünftigen Erben per Schenkung nach dem Erbrecht übertragen, Informationen dazu stellt Ihnen Ihre Steuerkanzlei in Stuttgart bereit, verringert sich der Wert des Nachlasses und damit die Höhe der von den Erben zu leistenden Steuer.
